Aufgabe zuweisen, die zum Ausfüllen von Legal Tracker-Details erstellt wurde

  • Freigeben Version: Xanadu
  • Aktualisiert 1. August 2024
  • 1 Minute Lesedauer
  • Weisen Sie als Erfüller der Rechtsabteilung dem Aufgabenerfüller die Aufgabe zu, die zum Ausfüllen von Legal Tracker-Details erstellt wurde.

    Vorbereitungen

    Erforderliche Rolle:
    • sn_lg_ops.legal_user und sn_lg_cf_workspace.legal_workspace_user
    • sn_lg_matter.matter_fulfiller
    • sn_lg_ops.legal_fulfiller

    Prozedur

    1. Öffnen Sie eine Aufgabe.
      MethodeAktion
      Verwenden der Homepage Center für Rechtsangelegenheiten .
      1. Navigieren zu Alle > Juristische Anforderung > Center für Rechtsangelegenheiten
      2. Wählen Sie im Widget „Angelegenheiten“ die Option Alle anzeigen aus.
      3. Öffnen Sie in der Liste eine Rechtsangelegenheit.
      4. Navigieren Sie zur Registerkarte Aufgaben.
      5. Öffnen Sie in der Liste eine nicht zugewiesene Aufgabe.
      Center für Rechtsangelegenheiten -Listen werden verwendet
      1. Navigieren zu Alle > Juristische Anforderung > Center für Rechtsangelegenheiten
      2. Wählen Sie das Listensymbol ( Listensymbol).
      3. Navigieren Sie auf der Registerkarte Listen zu Angelegenheiten > Alle.
      4. Öffnen Sie in der Liste eine Rechtsangelegenheit.
      5. Navigieren Sie zur Registerkarte Aufgaben.
      6. Öffnen Sie in der Liste eine nicht zugewiesene Aufgabe.
      Plattformansicht wird verwendet
      1. Navigieren zu Alle > Rechtsangelegenheit > Angelegenheit > Alle
      2. Öffnen Sie in der Liste eine Rechtsangelegenheit.
      3. Navigieren Sie zur zugehörigen Liste „Aufgaben“ und öffnen Sie eine nicht zugewiesene Aufgabe.
    2. Wählen Sie im Feld Zugewiesen an den Benutzer aus, dem Sie die Aufgabe zuweisen möchten.
      Standardmäßig ist die Zuweisungsregel „OCE-Angelegenheitsaufgabenregel“ verfügbar, die zum Zuweisen einer juristischen Aufgabe verwendet wird. Überprüfen und ändern Sie die Zuweisungsregel entsprechend Ihren Anforderungen.
    3. Wählen Sie Speichern.