Besucherrichtlinien einem Arbeitsplatzstandort zuweisen
Fügen Sie einer Besucherrichtlinie mindestens einen Arbeitsplatzstandort hinzu. Besucher, die für die Ankunft an diesen Standorten registriert sind, erhalten vorher eine E-Mail-Benachrichtigung, damit sie die Richtlinie akzeptieren.
Vorbereitungen
Erforderliche Rolle: sn_wsd_visitor.admin
Warum und wann dieser Vorgang ausgeführt wird
Sie können Besucherrichtlinien auch zuweisen, indem Sie den Arbeitsplatzstandort unter Gebäude auswählen. Wählen Sie das Gebäude aus, und vergewissern Sie sich, dass die Option Visitor policy view (Benutzerrichtlinien-Ansicht) aktiviert ist. Klicken Sie auf Bearbeiten, und weisen Sie die Richtlinie zu.
- Wechseln Sie zu „Gebäude“.
- Wählen Sie das Gebäude aus.
- Vergewissern Sie sich, dass die Ansicht „Visitor policy view“ (Besucherrichtlinien-Ansicht) ausgewählt ist.
- Klicken Sie auf „Bearbeiten“, um dem Standort die verfügbaren Richtlinien zuzuweisen.
Prozedur
- Navigieren zu .
- Wählen Sie die Besucherrichtlinie aus, der Sie den Arbeitsplatzstandort hinzufügen möchten.
- Klicken Sie in der zugehörigen Liste „Standorte“ auf Bearbeiten.
-
Wählen Sie im Formular „Mitglieder bearbeiten“ in der Spalte Sammlung den Arbeitsplatzstandort aus, und verschieben Sie ihn dann mithilfe des Hinzufügen-Entfernen-Symbols (
) in die Spalte Standortliste .
- Wählen Sie Speichern.
- Wahlweise:
Wenden Sie in der zugehörigen Liste „Standorte“ die Richtlinie auf interne oder externe Besucher an , und konfigurieren Sie, ob für die Richtlinien Signaturen erforderlich sind.