Zeigen Sie in übermittelte Anforderungen an, und verfolgen Sie sie External Legal Service Center

  • Freigeben Version: Yokohama
  • Aktualisiert 30. Januar 2025
  • 1 Minute Lesedauer
  • Zeigen Sie Anforderungen an, die für einen rechtlichen Service von External Legal Service Centerübermittelt wurden, und verfolgen Sie sie.

    Vorbereitungen

    Erforderliche Rolle: sn_lg_ext_portal.ext_user

    Warum und wann dieser Vorgang ausgeführt wird

    Nachdem Sie eine Anforderung gesendet haben, beginnt die zugewiesene Gruppe mit der Bearbeitung. Sie erhalten eine E-Mail, wenn der Anforderung ein Kommentar hinzugefügt wird. Die Anforderung wird als abgeschlossen markiert, sobald sie gelöst wurde.

    Prozedur

    1. Navigieren Sie zur Homepage External Legal Service Center, indem Sie auf Ihre Instanz-URL zugreifen und das Suffix „/elp“ hinzufügen.
      Beispiel: https://beispiel.com/elp.
    2. Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an.
    3. Navigieren Sie vom Header zu Meine Anforderungen.
    4. Navigieren Sie zur Registerkarte Übermittelte Anforderung, um Ihre Anforderungen anzuzeigen.
      Eine Liste der übermittelten Anforderungen wird mit dem Status angezeigt.
    5. Wählen Sie eine Anforderung aus, um die Details anzuzeigen.
      • Zeigen Sie auf der Registerkarte Aktivität die Kommentare an.
      • Zeigen Sie auf der Registerkarte Anhang die angehängten Dateien an.
      • Zeigen Sie in den Anforderungsdetails die Zusammenfassung und Beschreibung an.
    6. Veröffentlichen Sie einen Kommentar in der Anforderung.
      1. Navigieren Sie zur Registerkarte „Aktivität“.
      2. Geben Sie einen Kommentar in das Feld Nachricht hier eingeben ein.
      3. Wählen Sie Beitragaus.
    7. Anforderung abbrechen, wenn sie nicht mehr benötigt wird.
      1. Auswahlvorgang Aktionen > Anforderung abbrechen.
      2. Geben Sie den Grund für den Abbruch ein.
      3. Wählen Sie Stornierung bestätigenaus.
      Die Anforderung wird abgebrochen, und Sie erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung über den Abbruch.