Fahren Sie mit einer Legal Invention Disclosure -Anforderung fort

  • Freigeben Version: Yokohama
  • Aktualisiert 30. Januar 2025
  • 1 Minute Lesedauer
  • Sobald ein Antrag für eine Legal Invention Disclosure -Anforderung abgeschlossen und genehmigt wurde, genehmigen Sie den Antrag, um ihn zur Überprüfung durch einen externen Rechtsbeistand zu übermitteln.

    Vorbereitungen

    Es muss eine Rechtsangelegenheit im Zusammenhang mit der Anforderung vorhanden sein, der ein externer Rechtsbeistand zugeordnet ist.

    Erforderliche Rolle: sn_lg_ip.patent_fulfiller

    Prozedur

    1. Navigieren zu Alle > Center für Rechtsangelegenheiten.
    2. Wählen Sie in der primären Navigation das Listensymbol ( Listensymbol) und dann im Abschnitt „Anforderungen an die Rechtsabteilung“ des Menüs „Listen“ die Option Alleaus.
    3. Öffnen Sie die Anforderung Legal Invention Disclosure.
    4. Wählen Sie die Registerkarte Rechtsangelegenheiten.
    5. Öffnen Sie die Angelegenheit, die der Anforderung zugeordnet ist.
    6. Wählen Sie Mit Anwendung fortfahren aus.

    Ergebnisse

    Eine Angelegenheitsaufgabe mit dem Namen „Mit Antrag fortfahren“ wird generiert und kann auf der Registerkarte „Aufgaben“ angezeigt werden. Der Status wird auf „In Arbeit“ und der Antragsstatus auf „Mit Antrag fortfahren“ aktualisiert.

    Wenn eine optionale Vergütung für den Erfinder in der Phase „Mit Antrag fortfahren“ eingerichtet wurde, wird sie verarbeitet und an den Erfinder gesendet. Wenn eine lohnende Aufgabe generiert wird, wird die Aufgabe zur Genehmigung an den Patenterfüller gesendet. Nach der Genehmigung werden die Informationen zur Verarbeitung der Vergütung an das Gehaltsabrechnungsteam gesendet.

    Nächste Maßnahme

    Sobald Sie den externen Rechtsbeistand mit einer Rechtsangelegenheit verknüpft haben, senden Sie eine E-Mail mit den Details zur Angelegenheit an den externen Rechtsbeistand. Weitere Informationen finden Sie unter Stellen Sie einem externen Rechtsbeistand Informationen zur Anforderung Legal Invention Disclosure ..