Einzelversicherungs-Fälle verwalten
Erfahren Sie, welche Rollen die Anwendung Einzelversicherungs-Fälle verwenden, um einen Versicherungsanspruch von der ersten Schadensmeldung bis zum Abschluss des Anspruchs zu erstellen, zu untersuchen und zu verwalten.
Die Anwendung Einzelversicherungs-Fälle enthält einen Workflow für Ansprüche im Todesfall, mit dem Ihre Sachbearbeiter mehrere Policenansprüche aus einem einzigen Fall bearbeiten können. FNOL-Vertreter können Schadensfälle einreichen, während Schadenregulierer die Fälle für einzelne Schadensfälle bearbeiten können.
Arbeitsbereich
Verwenden Sie Arbeitsbereich, um alle Aspekte eines Anspruchsfalls für die Einzel-Lebensversicherung zu bearbeiten. Benutzer mit diesen Rollen können die folgenden Aufgaben ausführen:- Überwachen Sie Arbeitsauslastung und Leistung
- Konzentrieren Sie sich auf Elemente mit hoher Priorität
- Durch Aufgaben navigieren
- Verwalten Sie mehrere Policen in einem Schadenfall
Weitere Informationen finden Sie unter Arbeitsbereiche.
Die folgende Tabelle zeigt, in welchem Arbeitsbereich Benutzer die Anwendung Einzelversicherungs-Fälle verwenden können.
| Rolle | Beschreibung |
|---|---|
| Anspruchsadministrator |
Konfiguriert den Arbeitsbereich entsprechend den Geschäftsanforderungen. Weitere Informationen finden Sie unter Einzelversicherungs-Fälle konfigurieren und Konfigurierbarer Arbeitsbereich für CSM konfigurieren. |
| Schadensmanager | Genehmigt die Rückstellungs- und Zahlungsanforderungen und zeigt die Analytics-Dashboards an. Kann auch auf die Registerkarte „Arbeitsbereich beanspruchen“ in einem Fall und auf das FNOL-Playbook zugreifen. |
| FNOL-Vertreter | Erstellt die Anspruchsfälle im Namen von Kunden und lädt die relevanten Dokumente in das FNOL-Playbook. |
| Regulierung | Bewertet einen Anspruch durch Überprüfung der Anspruchsdokumente, Abdeckungen, Rückstellungen und Zahlungen auf der Registerkarte des Anspruchs-Arbeitsbereichs des Falls. Kann auch auf das FNOL-Playbook zugreifen. |
| Anspruchsbetrachter | Zeigt die Details des Anspruchs, des Verstorbenen und des Begünstigten an. |