Unbegrenzte Softwarelizenzen

  • Freigeben Version: Xanadu
  • Aktualisiert 1. August 2024
  • 1 Minute Lesedauer
  • Mit unbegrenzten Softwarelizenzen können Sie Berechtigungen mit unbegrenzten Zuteilungen und unbegrenzten Rechten erstellen, sodass Sie eine beliebige Anzahl von Softwareinstallationen ohne Abschlusskosten lizenzieren können.

    Eine Rolle „sam_admin“ oder „sam_user“ kann eine Berechtigung als unbegrenzte Lizenz angeben, die unbegrenzte Zuteilungen (Benutzer- oder Gerätezuteilungen) ermöglicht und die Lizenzmetrikergebnisse nicht als nicht konform klassifiziert.

    Beim Erstellen oder Importieren einer Berechtigung können Sie das Kontrollkästchen Unbegrenzte Lizenz auf der Seite „Softwareberechtigung“ oder auf der Seite „Berechtigung importieren“ aktivieren.

    Überlegungen zu unbegrenzten Lizenzen

    • Der Abgleichsprozess berücksichtigt unbegrenzte Lizenzen, wenn die Softwareinstallationen übereinstimmen und lizenziert sind. Eine unbegrenzte Lizenz hat Vorrang vor einer Lizenz mit festem Betrag​
    • Lizenzmetrikergebnisse werden für unbegrenzte Lizenzen separat generiert.
    • Eine unbefristete Lizenz für eine unbegrenzte Lizenz kann nur mit einer unbefristeten Lizenzwartungsberechtigung verknüpft werden.
    • Stückkosten entsprechen den Gesamtkosten.
    • Downgrade-Rechte werden für unbegrenzte Lizenzen unterstützt.
    • Die Felder„Erworbene Rechte“, „ Aktive Rechte“und „ Zuteilungen verfügbar “ werden für eine unbegrenzte Lizenz auf der Seite „Softwareberechtigung“ nicht angezeigt.

    Unterstützte Lizenzmetriken und Lizenztypen

    Die folgenden Lizenzmetriken werden für alle Metrikgruppen für unbegrenzte Lizenzen unterstützt:
    • Pro Benutzer
    • Pro Gerät
    • Pro benanntem Anwender
    • Pro benanntem Gerät
    • Benutzerabonnement
    • Named User Plus
    • Pro Prozessor
    Die folgenden Lizenztypen werden für unbegrenzte Lizenzen unterstützt:
    • Unbefristet
    • Wartung/Software Assurance
    • „Unbefristet“ und „Wartung“/„Unbefristet“ und „Software Assurance“.
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