Initiieren Sie eine Nicht-Selfservice-Vertragsanforderung
Initiieren Sie als Fallbesitzer oder Erfüller einen Selfservice- oder Nicht-Selfservice-Vertrag für den Fall, an dem Sie arbeiten. Nicht-Selfservice-Verträge werden übermittelt, wenn papierbasierte Vertragsdokumente von Drittparteien zur Überprüfung gesendet werden sollen.
Warum und wann dieser Vorgang ausgeführt wird
- Sie können keine Vertragsanforderung initiieren, wenn eine aktive Vertragsanforderung vorhanden ist.
- Der initiierte Vertrag wird gemäß einer Zuweisungsregel oder manuell von einem Vertragserfüller oder Gruppenmanager zugewiesen. Der Vertragsadministrator kann die Zuweisungsregel ändern, um die Gruppe anzugeben, der die Vertragsanforderung zugewiesen werden soll.
Vorbereitungen
Vergewissern Sie sich, dass Sie die Option „Vertrag initiieren“ in Ihrem Arbeitsbereich konfiguriert haben. Weitere Informationen finden Sie unter Konfigurieren und fügen Sie eine Aktionsschaltfläche zum Initiieren einer Vertragsanforderung hinzu.
Erforderliche Rolle: sn_cm_core.contract_user, sn_cm_core.contract_fulfiller
Prozedur
- Navigieren Sie zu Ihrem Arbeitsbereich.
- Öffnen Sie den Fall, für den Sie einen Vertrag initiieren möchten.
- Wählen Sie Vertrag initiieren aus.
- Wählen Sie in der Dropdown-Liste Papiertyp die Option Drittpartei-Dokument aus.
- Wählen Sie Initiieren aus.
Ergebnisse
| Feld | Werte |
|---|---|
| Status | Eine Vertragsanforderung wird im Status „Entwurf“ erstellt. |
| Vertragsstatus | Der Vertragsstatus wird auf „Entwurf“ festgelegt. |
| Übergeordnet | Nummer der übergeordneten Anforderung, die die Vertragsanforderung initiiert hat. |
| Angefordert für | Benutzer, dem die übergeordnete Anforderung zugewiesen wurde. |
| Geöffnet von | Benutzer, der die Vertragsanforderung initiiert. |
| Zuweisungsgruppe | Gemäß der Zuweisungsregel. |
Nächste Maßnahme
Fügen Sie Vertragsdokumente hinzu, und übermitteln Sie die Vertragsanforderung. Weitere Informationen finden Sie unter Fügen Sie Vertragsdokumente zu Vertragsanforderungen ohne Selbstbedienung hinzu.