Mobile Apps herunterladen und per Anmeldung in Mobile Apps auf Services für Rechtsangelegenheiten zugreifen

  • Freigeben Version: Washingtondc
  • Aktualisiert 1. Februar 2024
  • 1 Minute Lesedauer
  • Laden Sie die Now Mobile-App herunter, um Anfragen an die Rechtsabteilung zu übermitteln und nachzuverfolgen. Laden Sie die Mobile App „Mobile Agent“ herunter, um die eingereichten Anfragen an die Rechtsabteilung zu bearbeiten.

    Vorbereitungen

    Erforderliche Rolle: keine

    Warum und wann dieser Vorgang ausgeführt wird

    Nachdem Sie die Legal Mobile-App in Ihrer Instanz installiert haben, können Mitarbeiter und Anwälte die juristischen Services auf ihrem Mobilgerät verwenden.

    Prozedur

    1. Laden Sie die folgenden mobilen Anwendungen für die iOS-Plattform aus dem Apple App Store oder für die Android-Plattform aus dem Google Play Store herunter.
      • Laden Sie als anfordernde Person die Now Mobile-App zum Einreichen und Nachverfolgen von Anfragen an die Rechtsabteilung herunter.

        Weitere Informationen zur Verwendung dieser Mobile-App finden Sie unter Now Mobile -App.

      • Laden Sie als Mitglied der Rechtsabteilung die Mobile App „Mobile Agent“ herunter, um Anfragen an die Rechtsabteilung zu bearbeiten.

        Weitere Informationen zur Verwendung dieser Mobile-App finden Sie unter Mobile App „ Service Desk-Mitarbeiter“.

    2. Fügen Sie der Mobile App Ihre ServiceNow-Instanz hinzu.
    3. Melden Sie sich an, um über das Mobilgerät auf die Funktionen der Legal Mobile-Apps zuzugreifen.
    4. Öffnen Sie die Now Mobile-App oder die Mobile App „Mobile Agent“, und tippen Sie auf das Plussymbol (+).
    5. Fügen Sie Ihre ServiceNow-Instanz hinzu, indem Sie die Instanzadresse eingeben.

      Sie müssen am Ende des Instanznamens nicht service-now.com einschließen.

    6. Wahlweise: Geben Sie im Feld Enter nickname (Kurznamen eingeben) einen Alias ein, um die Instanz schnell zu identifizieren.
    7. Tippen Sie auf Save and login (Speichern und anmelden).
    8. Melden Sie sich bei Ihrer Instanz an.