Erstellen Sie eine Informationsanforderung mit Digitale Dienste für den öffentlichen Bereich

  • Freigeben Version: Yokohama
  • Aktualisiert 30. Januar 2025
  • 2 Minuten Lesedauer
  • Erstellen Sie einen Fall, in dem Sie öffentliche Datensätze von öffentlichen Bundes- oder Landesbehörden im Portal für Behördendienstleistungen in Digitale Dienste für den öffentlichen Bereichanfordern.

    Vorbereitungen

    Erforderliche Rolle: Beteiligten, Business_Contact, Business_Partner

    Warum und wann dieser Vorgang ausgeführt wird

    Als Beteiligter können Sie das Portal für Behördendienstleistungen verwenden, um Kopien von öffentlichen Aufzeichnungen anzufordern und zu erhalten, die von Behörden geführt werden. Sie können beispielsweise Zugriff auf öffentliche Datensätze von Bundesstaaten oder Regionen wie Inspektionsberichte, Finanzberichte, Unternehmens- und Eigentumsdatensätze, Adoptionsdatensätze sowie Geburts-, Sterbe- oder Heiratsurkunden anfordern. Sie können das Portal auch verwenden, um den Status vorhandener Informationsanforderungen anzuzeigen, Details hinzuzufügen, Dokumente hochzuladen oder Ihre Kontaktinformationen zu aktualisieren.

    Benutzer können eine Anforderung für jeden öffentlichen Datensatz einreichen, solange er nicht unter eine von neun Ausnahmen fällt:
    1. Ausnahme 1: Klassifizierte Informationen zur nationalen Verteidigung und zu Außenbeziehungen.
    2. Befreiung 2: Interne Personalregeln und -praktiken der Behörde.
    3. Befreiung 3: Informationen, deren Offenlegung durch ein anderes Bundesgesetz untersagt ist.
    4. Befreiung 4: Betriebsgeheimnisse und Geschäfts- oder Finanzinformationen, die von einer privilegierten oder vertraulichen Person erhalten wurden.
    5. Befreiung 5: Inter- oder behördeninterne Memoranden oder Schreiben, die durch gesetzliche Privilegien geschützt sind.
    6. Befreiung 6: Personal-, medizinische, finanzielle und ähnliche Dateien, deren Offenlegung einen eindeutig ungerechtfertigten Eingriff in die Privatsphäre darstellen würde.
    7. Befreiung Siebent: Bestimmte Arten von Informationen, die zu Strafverfolgungszwecken zusammengestellt werden.
    8. Befreiung 8: Aufzeichnungen, die in oder im Zusammenhang mit Prüfungs-, Betriebs- oder Zustandsberichten enthalten sind, die von, im Namen von oder zur Verwendung durch eine Behörde erstellt wurden, die für die Regulierung oder Beaufsichtigung von Finanzinstituten verantwortlich ist.
    9. Ausnahme 9: Geologische und geophysische Informationen und Daten, einschließlich Karten, zu Quellen.

    Prozedur

    1. Navigieren Sie zum Portal für Behördendienstleistungen.
    2. Navigieren zu Services > Informationsanforderungen.
    3. Wählen Sie die gewünschte Art der Informationsanforderung aus.
      Sie können zwischen einer FOIA-Anforderung (Föderativ) oder einer Anforderung für öffentliche Datensätze (Bundesstaat) wählen.
    4. Geben Sie Ihre Kontaktinformationen ein.
      Wenn Sie Informationen für eine andere Person anfordern, aktivieren Sie das Kontrollkästchen Anforderung im Namen einer anderen Person.
    5. Füllen Sie die Anforderungsdetails aus.
    6. Füllen Sie die Gebührendetails aus.
    7. Fordern Sie eine Gebührenbefreiung an, indem Sie das Kontrollkästchen Gebührenbefreiung aktivieren.
      Sie können sich für eine Gebührenbefreiung qualifizieren, wenn Sie den Antrag im Namen einer Non-Profi-Organisation oder einer Bildungseinrichtung stellen.
    8. Wahlweise: Wenn Sie eine beschleunigte Verarbeitung anfordern müssen, aktivieren Sie das Kontrollkästchen Verarbeitung beschleunigen.
    9. Wahlweise: Fügen Sie Anhänge hinzu, z. B. Dokumente, die zur Überprüfung Ihrer Identität erforderlich sind.
      Erforderliche Anhänge variieren je nach Anforderung.
    10. Wählen Sie Absenden.
      Sie gelangen jetzt zur Fallseite, auf der Sie die Details Ihrer Anforderung überprüfen oder aktualisieren können. Auf dieser Seite können Sie die Ausnahmenprüfliste anzeigen. Dies ist eine Liste der Informationskategorien, die aus regulatorischen Gründen nicht verfügbar sind. Nachdem Ihre Anforderung erfüllt wurde, müssen Sie zum Portal zurückkehren, um die Gebührenschätzung für die Erfüllung Ihrer Anforderung anzunehmen oder abzulehnen. Auf ausstehende Gebührengenehmigungen können Sie auf der Registerkarte Benachrichtigungen zugreifen.