Aktivieren Sie den Bereich Now Assist .

  • Freigeben Version: Washingtondc
  • Aktualisiert 1. Februar 2024
  • 1 Minute Lesedauer
  • Aktivieren Sie den Bereich Now Assist, damit Ihre Service Desk-Mitarbeiter Now Assist Kompetenzen, z. B. Zusammenfassung, in einem Seitenbereich der Benutzeroberfläche verwenden können.

    Vorbereitungen

    Sie müssen mindestens eine Now Assist -Anwendung installieren, bevor Sie den Bereich Now Assist aktivieren können.

    Erforderliche Rolle: admin

    Warum und wann dieser Vorgang ausgeführt wird

    Sie müssen über die Rolle now_assist_panel_user ] verfügen, um Zugriff auf den Bereich Now Assist zu haben, sobald Sie ihn aktivieren.

    Weitere Informationen zum Now Assist Bereich und dazu, wie er Ihren Service Desk-Mitarbeitern helfen kann, finden Sie unter Now Assist-Bereich.

    Prozedur

    1. Navigieren zu Alle > Now Assist Administrator > Einstellungen.
      Wenn Sie sich bereits in Now Assist-Administratorbefinden, wählen Sie die Registerkarte Einstellungen aus.
    2. Wählen Sie den Now Assist-Bereich aus.
    3. Eaktivieren Sie den Bereich Now Assist in Ihrer Instanz, indem SieEinschalten wählen.
      Wählen Sie auf der Registerkarte Einstellungen den Bereich Now Assist und dann Aktivieren aus.
    4. Wählen Sie im Dialogfeld im DialogfeldNow Assist den Bereich [] aktivieren die Option Aktivieren aus.
      Wählen Sie aktivieren im Dialogfeld Now Assist Bereich aktivieren [] aus, um Ihre Auswahl zu bestätigen.

    Ergebnisse

    Der Bereich Now Assist ist in Ihrer Instanz für Benutzer mit der Rolle now_assist_panel_user aktiv.

    Nächste Maßnahme

    Informationen zum Anzeigen des Bereichs Now Assist in Aktion für die von Ihnen aktivierte Anwendung Now Assist finden Sie in den folgenden Themen:

    now_assist_panel_user

    Benutzer, die Zugriff auf den Now Assist Bereich haben.

    Enthält die Rollen

    Liste der in der Rolle enthaltenen Rollen.

    Keine.

    Gruppen

    Liste der Gruppen, denen diese Rolle standardmäßig zugewiesen ist.

    Keine.

    Besondere Überlegungen

    Keine.