Reporting-Frameworks

  • Freigeben Version: Washingtondc
  • Aktualisiert 1. Februar 2024
  • 1 Minute Lesedauer
  • Die Anwendung ESG Management verwendet die Frameworks für Nachhaltigkeitsberichte, um Organisationen bei der Berichterstellung über ihre wirtschaftliche, ökologische, soziale und Governance-Leistung zu unterstützen. Die Anwendung ESG Management unterstützt die Standards Global Reporting Initiative (GRI) und Sustainability Accounting Standards Board (SASB), mit denen Sie über Ihre ESG-Daten berichten können.

    Die GRI-Standards ermöglichen es jeder Organisation, ihre Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen auf vergleichbare und glaubwürdige Weise nachzuvollziehen und Berichte darüber zu erstellen, wodurch die Transparenz des Beitrags zu einer nachhaltigen Entwicklung erhöht wird.

    Sustainability Accounting Standards Board (SASB) ist ein ESG-Anleitungs-Framework, das die Standards für die Offenlegung von finanziell relevanten Nachhaltigkeitsinformationen durch Unternehmen gegenüber ihren Investoren festlegt. Durch SASB-Standards können Unternehmen finanziell relevante Nachhaltigkeitsinformationen identifizieren, verwalten und ihren Investoren vorlegen.

    Die Anwendung ESG Management ist im Lieferumfang der Inhaltspakete Global Reporting Initiative (GRI) Content Accelerator for ESG und Sustainability Accounting Standards Board (SASB) enthalten.

    Weitere Einzelheiten finden Sie unter Global Reporting Initiative (GRI)-Framework und Sustainability Accounting Standards Board (SASB)-Framework.

    Aktualisierungen im Bezugsvermerkformular

    Wenn die Anwendung ESG Management in der Instanz installiert ist, wird im Bezugsvermerkformular ein neues Feld mit dem Titel Reporting requirements and recommendations (Berichterstellungsanforderungen und Empfehlungen) im Abschnitt „Berichterstellung“ angezeigt. Dieses Feld enthält die von der berichtenden Organisation aufgestellten Richtlinien zu Berichterstellungsanforderungen.
    Hinweis:
    Das Feld Berichterstellungsanforderungen wird nur angezeigt, wenn die Anwendung ESG Management installiert ist.
    Sehen Sie sich die folgenden Beispielinformationen an, die von der berichtenden Organisation im Feld Berichterstellungsanforderungen im Bezugsvermerkformular bereitgestellt werden: Die berichtende Organisation muss die folgenden Informationen melden: a. THG-Emissionsintensitätsverhältnis für die Organisation. b. Organisationsspezifische Metrik (Nenner), die zur Berechnung des Verhältnisses ausgewählt wurde. c. Arten von THG-Emissionen, die im Intensitätsverhältnis enthalten sind; ob „direkt“ (Scope 1), „Energie indirekt“ (Scope 2) und/oder „sonstige indirekt“ (Scope 3). d. In der Berechnung enthaltene Gase; ob CO2, CH4, N2O, H-FKW, PFC, SF6, NF3 oder alle. 2.7 Bei der Zusammenstellung der in Offenlegung 305-4 angegebenen Informationen muss die berichtende Organisation: 2.7.1 das Verhältnis berechnen, indem sie die absoluten THG-Emissionen (Zähler) durch die organisationsspezifische Metrik (Nenner) dividiert; 2.7.2 bei der Meldung eines Intensitätsverhältnisses für THG-Emissionen für „sonstige indirekt“ (Scope 3) dieses Intensitätsverhältnis getrennt von den Intensitätsverhältnissen für„ direkt“ (Scope 1) und „Energie indirekt“ (Scope 2) melden. Empfehlungen für die Berichterstellung 2.8 Bei der Zusammenstellung der in der Offenlegung 305-4 angegebenen Informationen sollte die berichtende Organisation, sofern dies der Transparenz oder Vergleichbarkeit im Laufe der Zeit dient, eine Aufgliederung des THG-Emissionsintensitätsverhältnisses bereitstellen nach: 2.8.1 Geschäftsbereich oder Einrichtung; 2.8.2 Land; 2.8.3 Art der Quelle; 2.8.4 Aktivitätstyp.